Lokales
NRW: Frau kommt mit zwei Promille zur polizeilichen Vernehmung
Betrunken zur Vernehmung zu erscheinen ist allein nicht strafbar, als die 48-Jährige jedoch zugab, mit ihrem Pkw zur Dienststelle gekommen zu sein, spürte sie die volle Härte des Gesetzes. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Ihr Führerschein wurde gleich einbehalten, die Beamtin schrieb zudem eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt.
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