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NRW: LKA beklagt Fahndungsprobleme bei Jagd nach Kinderschändern
Demnach weigerten sich derzeit die meisten Telekommunikationsanbieter, die IP-Adressen von Verdächtigen herauszugeben. "Polizeiliche Auskunftsersuchen laufen damit ins Leere", bestätigte eine LKA-Sprecherin. Ohne IP-Daten können die Ermittler des Cybercrime-Zentrums im LKA viele digitale Verbrecher jedoch nicht aufspüren. Für den Stillstand machen die IT-Fahnder des LKA das Oberverwaltungsgericht Münster verantwortlich. Die Richter hatten am 22. Juni der Klage eines Providers stattgegeben, der IP-Daten seiner Kunden nicht vorhalten wollte. Umgehend verkündete die Bundesnetzagentur, dass man bis auf Weiteres gegen andere nicht speichernde Telekommunikationsanbieter keine Bußgeldverfahren einleiten werde. "Dies führte im Ergebnis dazu, dass die meisten Telekommunikationsanbieter die zum 1. Juli gesetzlich vorgeschriebene Speicherung nicht umgesetzt haben", sagte die LKA-Sprecherin. "Fehlende Vorratsdatenspeicherung ist Täterschutz", lautete das Fazit eines vier Jahre alten LKA-Papiers. Jeden fünften von insgesamt 500 Fällen von Kinderpornografie mussten die Ermittler seinerzeit schon wegen fehlender Datenspeicherung ergebnislos zu den Akten legen. "Da durch Urteil des OVG NRW das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt wurde", führte die LKA-Sprecherin aus, "dauert die Problematik an".
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