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Sachsen: Ausschuss will Immunität von Frauke Petry aufheben
Dabei geht es um die Frage, ob Petry bei einer Anhörung einen Meineid geleistet hat. So soll sie vor dem Wahlprüfungsausschuss falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung ihrer Partei gemacht haben. Bei der Aufstellung der Kandidatenliste zur sächsischen Landtagswahl 2014 hatte die AfD einen Kandidaten von der Liste gestrichen, obwohl er von einem Parteitag gewählt worden war - angeblich, weil er sich weigerte, der Partei ein Darlehen zu geben, zu dem alle Kandidaten gedrängt worden sein sollen. Die Partei bestritt dies und Petry war dazu im November 2015 befragt worden. Dabei sagte sie, dass sie selbst der Partei auch kein Darlehen gegeben habe.
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