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Kopftuchstreit mit Hessischem Justizministerium geht weiter
GDN -
Das hessische Justizministerium hat am Freitag Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die es eines einer Rechtsreferendarin erlaubt hatte, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch tragen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Samstagsausgabe.
Der Referendarin ist es so möglich, vor Gericht oder als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit Kopftuch aufzutreten. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung, es gehe "um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen". Gerade in der globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt, mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenlebten, müsse die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen. Sie fügte hinzu: "Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen." Für die Verfahrensbeteiligten, für die ihre Gerichtsverhandlungen ohnehin schon mit großer Anspannung verbunden seien, "ist diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen." Wer im Namen des Volkes agieren wolle, "darf eben auch visuell keine Befa ngenheit ausstrahlen.", sagte die Justizministerin der F.A.Z. "Wer aus der grundsätzlichen Offenheit unserer Gesellschaft den Schluss zieht, jeden erkennbaren Freiraum für sich zu beanspruchen, hat das wesentliche Prinzip der weltanschaulichen Toleranz nicht verstanden, im schlimmeren Fall nicht akzeptiert". Man dürfe es nicht zulassen, dass aus dem Gerichtssaal eine Art "kulturelle Kampfzone" gemacht werde. Sie wolle niemandem pauschal eine Befangenheit unterstellen, aber das rechtsstaatliche Verfahren legitimiere das Ergebnis. Und für dieses Verfahren "ist die staatliche Neutralität ganz wesentlich." Zur Frage, ob Anwältinnen vor Gericht Kopftuch tragen dürften, äußerte die Justizministerin, dass sich der Verfahrensbeteiligte in der Regel den Anwalt selbst aussuchen könne. Das Prinzip des gesetzlichen Richters hingegen, bei dem es gerade zum Schutz der Neutralität und Unvoreingenommenheit im Voraus und nachträglich überprüfbar festgelegte Zuständigkeiten gibt, gebe diese Wahlfreiheit gerade nicht her.
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