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Bericht: Berliner LKA-Beamte wollten weitere Observation von Amri

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(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Beamte des Berliner Landeskriminalamts haben offenbar im vergangenen Sommer erfolglos eine Fortsetzung der Observation von Anis Amri gefordert: Laut eines Berichts des ARD-Politikmagazins "Kontraste" hielten die LKA-Beamten Amri entgegen den Aussagen der Berliner Polizei und der Innenverwaltung noch im Juli und August 2016 für ein Sicherheitsrisiko. Die Observation von Anis Amri durch die Berliner Polizei war am 15. Juni 2016 eingestellt worden.
In einem sogenannten "Sachstandsbericht" des LKA heißt es dem Bericht zufolge, dass das "Gefahrenpotential" Amris durch seinen Umgang mit radikalen Salafisten gefördert werden könne. Überdies habe Amri dauernd seine Wohnung gewechselt und verhalte sich "weiterhin konspirativ". Er versuche, in Telefongesprächen "gezielt Fehlinformationen in Bezug auf seinen Standort zu verbreiten". Die Dokumente widersprechen damit zahlreichen Aussagen von Innenverwaltung und Polizei, wonach Amri wegen seines angeblichen Abdriftens in die Drogen- und Kleinkriminalität als nicht mehr so gefährlich eingeschätzt wurde. Aufgrund der Einschätzung der Beamten forderte das LKA Berlin Ende Juni 2016 die die weitere Observation von Amri, berichtet "Kontraste". Diese seien vom Amtsgericht Tiergarten genehmigt worden. Trotzdem habe sich das LKA auf die Überwachung von Amris Telekommunikation beschränkt. Am 19. August 2016 wiederholten die Beamten in einem neuen Sachstandsbericht ihre Befürchtungen, berichtet das ARD-Magazin weiter. Darin heiße es, dass bei Amri und seinem Umfeld "eine gruppendynamische Steigerung des Gewaltpotentials erkennbar" sei. In einer ersten Stellungnahme teilte die Berliner Polizei mit, sie halte an den bisher gemachten Aussagen zur Gefährlichkeit Amris fest. Auf welcher fachlichen Grundlage die Formulierungen der Kollegen zustande gekommen sei und welcher Wortlaut im konkreten Fall Verwendung gefunden habe, sei gegenwärtig "Gegenstand der Ermittlungen, die hier in der Behörde geführt werden."
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