Lokales
Bundesverwaltungsgericht erklärt Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig
GDN -
Das Bundesverwaltungsgericht hat die geplante Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig erklärt. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.