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Berlin-Anschlag: Opfer und Hinterbliebene erhielten bisher 143.000 Euro
"Weitere Zahlungen erfolgen laufend", so Pressesprecher Thomas Ottersbach. Für Opfer extremistischer Gewalt und terroristischer Straftaten seien im Bundeshaushalt zunächst 1,4 Millionen Euro vorgesehen. "Der Haushaltstitel wird aufgestockt, sobald mehr Mittel benötigt werden", erklärte der Sprecher. Es sei also sichergestellt, dass alle Terroropfer eine Härteleistung erhalten können, so Ottersbach. In der Regel handle es sich bei der Härteleistung, die das Bundesjustizamt auszahle, um ein einmaliges Schmerzensgeld, erläuterte der Sprecher: "Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Einzelfall." 39 Anträge von Opfern und Hinterbliebenen seien bislang erfasst, täglich kämen neue hinzu. Auch die Verkehrsopferhilfe habe erste Vorschüsse an Betroffene gezahlt, teilte Christian Siemens vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Eine genaue Summe nannte er jedoch nicht. Neben den Mitteln im Bundeshaushalt und den Mitteln aus dem gesetzlichen Fonds für Schäden bei Kraftfahrzeugunfällen soll zusätzlich auch Geld über das Opferentschädigungsgesetz bereitgestellt werden. Darauf hatten sich Sozialministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas Mitte Januar geeinigt. Bis Ende vergangener Woche seien nach dem Opferentschädigungsgesetz jedoch noch keine Zahlungen erfolgt, wie eine Sprecherin des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales mitteilte.
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