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Loveparade-Unglück: Staatsanwaltschaft holt weiteres Gutachten ein
GDN -
Die Duisburger Staatsanwaltschaft will ein weiteres Gutachten zum Loveparade-Unglück einholen. "Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann", teilte die Behörde am Dienstag mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma erhoben. Das Duisburger Landgericht hatte die Anklage Anfang April abgelehnt. Die Klage beruhte auf einem Gutachten eines britischen Panik-Forschers, wonach eine Katastrophe absehbar gewesen sei. Die Richter kritisierten schwerwiegende inhaltliche und methodische Mängel. Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter begrüßte die Entscheidung der Duisburger Staatsanwaltschaft, ein weiteres Gutachten einzuholen. "Es wäre bereits Aufgabe der Richter gewesen, das zu tun", sagte er der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). "Der Vorwurf der Richter, das erste Gutachten sei wegen nicht eingehaltener deutscher Methodik nicht brauchbar, trifft im Übrigen die Staatsanwaltschaft und die Richter selbst. Denn es ist ein Anleitungsfehler des Sachverständigen, wenn ihm durch Staatsanwälte und auch durch die Richter im Zwischenverfahren nicht erklärt wird, worauf es ihrer Meinung nach im deutschen Recht ankommt", sagte Reiter weiter. "Ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts verweisen wird", so Reiter weiter. Bei dem Techno-Festival in Duisburg vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden.
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