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Streit mit NPD: Ramelow unterliegt vor Thüringer Verfassungsgericht
GDN -
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat im Streit mit der NPD vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar eine Niederlage einstecken müssen. Die NPD hatte Ramelow vorgeworfen, in einem Interview mit dem MDR zum Boykott ihrer Vertreter in den Thüringer Kommunalparlamenten aufgerufen zu haben und damit seine Neutralitätspflicht als Regierungschef verletzt zu haben: Dem schloss sich das Thüringer Verfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil an.
Entscheidend war nach Ansicht der Richter unter anderem die Tatsache, dass die umstrittenen Interview-Aussagen auf den amtlichen Accounts der Staatskanzlei geteilt wurden. Damit habe Ramelow zur Verbreitung des Interviews Ressourcen genutzt, die ihm nur in seiner Funktion als Ministerpräsident zur Verfügung stünden. In dem Interview im Juni 2015 hatte Ramelow erklärt "Ich appelliere an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf." Anlass war der nur knapp gescheiterte NPD-Abwahl-Antrag gegen die Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf im Stadtrat.
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