Lokales
Hessen will Hacker-Angriff als eigenen Straftatbestand
GDN -
Nach der Zunahme von Cyber-Attacken auf deutsche IT-Systeme plant das Bundesland Hessen jetzt eine Bundesrats-Initiative, um solche Angriffe gezielter und womöglich härter zu bestrafen. Nach Informationen von "Bild" soll ein neuer Straftatbestand zum "Digitalen Hausfriedensbruch" das Eindringen in abgeschlossene Informationssysteme künftig ahnden.
Hessens Justizministerin Eva-Kühne Hörmann (54, CDU) sagte "Bild": "Wir müssen das Strafrecht internetfähig machen. Kein Mensch bezweifelt zum Beispiel die Sinnhaftigkeit des Tatbestandes des Hausfriedensbruchs. Doch bei Computern, vernetzten Kühlschränken, Navigationsanlagen oder Handys gibt es keinen entsprechenden Schutz. Die hessische `Botnetz-Initiative`, also die Strafbarkeit des sich Bemächtigens fremder informationstechnischer Systeme, ist deshalb nichts anderes, als die Schaffung des Straftatbestands des `Digitalen Hausfriedensbruchs`." Der entsprechende Gesetzentwurf (Titel: "Gesetz zur Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme") wird nach "Bild"-Informationen am 27. Mai Thema im hessischen Kabinett in Wiesbaden sein und soll danach zügig in den Bundesrat eingebracht werden. Die Schutzmaßnahmen sollen das sogenannte "Internet der Dinge" - also alle elektronischen Geräte und Systeme im Alltagsgebrauch, die mit dem Internet verbunden sind oder in Zukunft verbunden werden sollen - wie Autos, vernetzte Kühlschränke, Klimaanlagen, Smart-TVs und Heizungen. Derzeit ist das bloße "Aufhalten" in den Systemen nicht strafbar, nur das Verändern von Datenabläufen. Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann sagte "Bild": "Neben kritischen Infrastrukturen wie Telekommunikationsnetze, Wasser- und Stromversorgung werden zunehmend Symbole unserer freiheitlichen Welt zur Zielscheibe von Cyber-Terroristen. Wenn Parlamente und Medien vor den Augen der Weltöffentlichkeit lahmgelegt werden können oder Täter in der Lage sind, ganze Verwaltungen oder Krankenhäuser zu beeinflussen, dann sollten schnell die rechtlichen Voraussetzungen für die Verfolgung solcher Taten geschaffen werden." Die Werkzeuge, mit denen Straftäter diese Handlungen begehen, sind sogenannte "Botnetze". Als Botnetz bezeichnet man eine große Anzahl von mit dem Internet verbundener informationstechnischer Systeme wie Computer oder Mobiltelefone, die - von ihren rechtmäßigen Nutzern unbemerkt - mit Schadprogrammen infiltriert sind und einer fremden Kontrolle unterliegen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.