Lokales
Polizeibehörden uneins über Zuständigkeit am Kölner Hauptbahnhof
GDN -
Bei den Polizeibehörden herrscht offenbar Unklarheit darüber, wer für welche Bereiche des Kölner Hauptbahnhofs zuständig ist. Die Bundespolizei widersprach im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) der Darstellung von Kölns Leitendem Polizeidirektor Michael Temme, wonach die Bundespolizei ausschließlich für das Bahnhofsgebäude verantwortlich sei.
"Wir sind auch für Teile des Bahnhofsvorplatzes und des Breslauer Platzes zuständig", sagte Jens Floeren, Sprecher der Bundespolizei in Sankt Augustin. Der Streit um die Zuständigkeiten hat bei Fragen der Gefahrenabwehr und Noteinsätzen jedoch keine Bedeutung, weil jeder Polizeibeamte zum Einschreiten verpflichtet ist.
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