Lokales
Landeswahlleiter: Lucke-Partei Alfa verstößt gegen das Wahlrecht
GDN -
Die Alfa-Partei des früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke hat bei der Sammlung von Unterstützerunterschriften für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegen das Wahlrecht verstoßen: Das teilten der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Jörg Berres und die baden-württembergische Landeswahlleiterin Christiane Friedrich der F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) am Mittwoch mit. Hintergrund ist demnach ein Gewinnspiel, mit dem die Alfa-Partei im Internet für das Unterzeichnen von Unterstützerformularen geworben hatte.
Die Unterschriften sind für die Teilnahme an der Landtagswahl obligatorisch. In dem Preisausschreiben hatte die Partei versprochen, unter den Unterzeichnern zehn zweitägige Aufenthalte in Straßburg und zehn zweitägige Aufenthalte in Brüssel zu verlosen, schreibt die F.A.Z. Inbegriffen sein sollte demnach "eine Übernachtung im Doppelzimmer", sowie "je ein Abend- und Mittagessen", ein Besuch des Europaparlaments mit "exklusiver Führung" und ein "Fahrtkostenzuschuss". Die Behörde des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters bezeichnete dieses Vorgehen als rechtswidrig. "Die mit der Erbringung einer Unterstützungsunterschrift verbundene Möglichkeit an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ist mit den wahlrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar", heißt es in einer Erklärung. Sämtliche "auf der Grundlage der Auslobung geleisteten" Unterschriften seien deshalb "ungültig". Baden-Württembergs Landeswahlleiterin Friedrich sagte der Zeitung, die Unterschriften sollten den Nachweis eines Rückhalts in der Bevölkerung erbringen und dessen "Ernsthaftigkeit". Unterschriften, die geleistet würden, um sich eine Gewinnchance zu sichern, seien "natürlich nicht geeignet, diesen Nachweis zu erbringen". Sie werde das "Aussortieren" der entsprechenden Unterschriften empfehlen, zuständig für die Prüfung seien in Baden-Württemberg aber die unabhängigen Kreiswahlausschüsse. "Ob ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, ist Angelegenheit der Staatsanwaltschaft", sagte Friedrich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf etwa hatte 2009 in einem Urteil gegen einen Bürgermeisterkandidaten mitgeteilt, dass dessen Versprechen, jedem Bürger, der für ihn eine Unterstützungsunterschrift leiste, 4.000 Euro zu zahlen, den Tatbestand der Wählerbestechung erfülle. Das Gewinnspiel der Alfa-Partei war laut F.A.Z. auch für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ausgeschrieben worden. Das dortige Büro des Landeswahlleiters hatten eine Prüfung der Angelegenheit am Mittwochabend noch nicht abgeschlossen. Der stellvertretende Alfa-Bundesvorsitzende Bernd Kölmel sagte der F.A.Z., die Partei werde das Preisausschreiben nicht weiterführen. Es habe sich um eine Idee der "IT-Abteilung" der Partei gehandelt, die ohne juristische Prüfung umgesetzt worden sei. Das Preisausschreiben sei seit dem 4. Dezember um die Mittagszeit ausgelobt gewesen. Da alle Unterzeichner jeweils ein Datum angäben, könne die Partei sämtliche Unterschriften seit Beginn des Gewinnspiels aussortieren. In Baden-Württemberg sei in diesem Zeitraum nur eine einzige Unterschrift geleistet worden. Weil zuvor schon rund 7.000 gültige Unterschriften geleistet worden seien, sei er aber zuversichtlich, dass die Partei in Baden-Württemberg, sowie auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt trotz des Fehlers genügend Unterschriften erhalten werde, um an den Landtagswahlen teilzunehmen. Die Partei benötigt für alle Wahlkreise in Baden-Württemberg 10.050 Unterschriften, in Rheinland-Pfalz 2.040.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.