Lokales
Gerichtsurteil: Lebenslang für Beil-Mörder
Außergewöhnliche Brutalität
GDN -
Mörder gilt als voll schuldfähig. Wegen einem Streit hatte der angeklagte Dachdecker zwei Frauen in Bergisch Gladbach ermordet. Das Gericht wertet beide Morde unterschiedlich.
Möglicherweise wird der Verurteilte das Gefängnis nie wieder verlassen.
Möglicherweise wird der Verurteilte das Gefängnis nie wieder verlassen.
Die 5. Große Strafkammer am Kölner Landgericht sprach nach dem 30. Verhandlungstag das Urteil in einem Doppelmord- Prozess. Der angeklagte Dachdecker muss lebenslang ins Gefängnis.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53- jährige Bergisch Gladbacher im Juni 2014 eine 58-jährige Frau und ihre Mutter mit einem Beil, welches er als Dachdecker für seine Arbeiten benötigte, brutal erschlagen hat.
Die Tat an der Tochter wertet das Gericht als Totschlag, die Tat an der Mutter als Mord mit Verdeckungsabsicht.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche erkennbare Regung hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53- jährige Bergisch Gladbacher im Juni 2014 eine 58-jährige Frau und ihre Mutter mit einem Beil, welches er als Dachdecker für seine Arbeiten benötigte, brutal erschlagen hat.
Die Tat an der Tochter wertet das Gericht als Totschlag, die Tat an der Mutter als Mord mit Verdeckungsabsicht.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche erkennbare Regung hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Mord wegen Geld
Der 53-jährige hatte sich bei den Opfern rund 1600 Euro geliehen, davon aber erst einen kleinen Teil zurückgezahlt.Er versprach eine Rückzahlung in bar, hatte aber das Geld am vereinbarten Tag nicht dabei. Zuert trank er noch zusammen mit seinen späteren Opfern Kaffee. Als es zum Streit um das geliehene Geld kam, tötete der Mann zunächst mit elf Beilhieben die Tochter in ihrer Dachkammer. Er zog einen Teppich über die Leiche und verriegelte den Raum.
Als sich die Mutter näherte schlug er erneut mehrfach zu.
Im Haus kannte sich der Angeklagte gut aus, da er dort schon öfters Handwerksarbeiten erledigte.
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