Lokales
Amtsgericht Halle weist Verleumdungs-Klage gegen Google ab
Der Kläger war in einem Blogeintrag beleidigt worden und hatte diesen löschen lassen. Die Einträge erschienen bei der Internetsuche jedoch weiterhin, der Mann erwirkte daraufhin beim Amtsgericht zunächst eine einstweilige Verfügung, die jedoch am Dienstag wieder aufgehoben wurde. Nach Ansicht des Landgerichts Halle sei Google Deutschland nicht für die Internetseiten mit den umstrittenen Artikeln verantwortlich. Der Mann kündigte nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.