Lokales
Hessen will härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten
GDN -
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert in einer Bundesratsinitiative die Einführung eines "Schutzparagraf 112", der Gewalttaten gegen Polizei und Rettungskräfte härter bestraft als bislang. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf den Gesetzesentwurf, der Anfang der Woche vom hessischen Landeskabinett beschlossen wurde.
Auf der kommenden Innenminister-Konferenz soll über eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts beraten werden. Am 8. Mai könnte über den Vorschlag im Bundesrat abgestimmt werden. "Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sind Angriffe auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte, die wir nicht akzeptieren dürfen", sagte Beuth der "Welt". Er gehe davon aus, dass unter den Innenministern weitestgehend Konsens über eine Verschärfung des Strafrechts herrscht, so Beuth weiter. Die Gesetzeserweiterung sei juristisch geprüft und als umsetzbar befunden worden. Die hessische Initiative sieht vor Angriffe auf Beamte der Polizei, Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu ahnden. In besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft. ‪Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt eine solche Gesetzeserweiterung. "Der Staat muss verhindern, dass Polizisten und Rettungskräfte zu Prügelknaben der Nation werden. Härtere Strafen können hier abschreckend wirken", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow der "Welt". In Zukunft müssten Übergriffe auf Polizisten und Helfer nicht mehr nur als Körperverletzung, sondern als besonderes Vergehen gewertet werden. Zuletzt kam es am 18. März bei der Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt a. Main zu schweren Ausschreitungen, bei denen 150 Polizeibeamte sowie zwei Feuerleute verletzt wurden. Insgesamt seien in Hessen im vergangenen Jahr rund 3.200 Angriffe gegen Polizisten verzeichnet worden, sagte Innenminister Beuth der "Welt". Dies sei ein Anstieg von mehr als 200 Fällen im Vergleich zum Vorjahr.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.