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Ärzte fordern nach BSG-Urteil zu Honoraren gesetzliche Nachbesserungen

GDN - Die Ärzte verlangen nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über die Honorare niedergelassener Ärzte in Sachsen-Anhalt eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber: "Nun muss die Politik handeln", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Die ist dem nicht abgeneigt, berichtet die F.A.Z. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte der Zeitung: "Es ist für die Regionen, die aus historischen Gründen bei den Honoraren unten liegen, wichtig, dass es perspektivisch nach oben geht – zumindest auf eine durchschnittliche Höhe. Das muss unser Ziel sein."
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte: "Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können." So steht es auch im Koalitionsvertrag mit der SPD. Der jüngste Spruch des Bundessozialgerichts betrifft direkt zwar nur vergleichsweise wenige Ärzte in Sachsen-Anhalt, doch beschäftigt das Thema ungleich mehr niedergelassene Mediziner in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Brandenburg und Sachsen, berichtet die F.A.Z. weiter. Sie sähen sich gegenüber anderen Regionen benachteiligt und hätten auf höhere Honorare gehofft. Das haben die Kasseler Bundesrichter nun zunichte gemacht. Für die Ärzte in Sachsen-Anhalt ging es um ein Plus von 12 Prozent oder 85 Millionen Euro. Bundesweit stehen – je nach Gutachter – Honorarzuwächse von 700 Millionen bis 2 Milliarden Euro in Rede, schreibt die Zeitung weiter.
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