Musik
Andreas Gabalier legt nach - Österreichische Bundeshymne
Diskussion um die Bundeshymne
Die Diskussion um die österreichische Bundeshymne (Quelle: andreas-gabalier.at / Gerald Saiger)
GDN -
“Ich habe mich für eine große, verstorbene Dichterin und deren literarisches Werk stark gemacht! Und das aus Überzeugung sowie es eigentlich alle Künstler Österreichs machen sollten!“
Das sind die Worte die Andreas Gabalier in seinem offenen Brief an die Bevölkerung richtet.
Das sind die Worte die Andreas Gabalier in seinem offenen Brief an die Bevölkerung richtet.
Keiner dachte daran als Andreas Gabalier beim Österreich Grand Prix in Spielberg die "alte" Version der österreichischen Bundeshymne mit der Textzeile “Heimat bist du großer Söhne“ sang, das dies solch eine Welle der Kritik, aber auch Befürwortung auslösen würde.
Durch einen Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 wurde eine “geschlechtergerechte Änderung der Österreichischen Bundeshymne“ gesetzlich festgelegt, welches mit 1.Januar 2012 in Kraft trat. Dabei wurde jedoch die Meinung der österreichischen Bevölkerung nicht in Betracht bezogen. Grundsätzlich wurden zwei Textzeilen geändert, so wurde aus “Heimat bist du großer Söhne“ - “Heimat großer Töchter und Söhne“ sowie aus “Einig laß in Brüderchören“ - “Einig laß in Jubelchören“.
Durch einen Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 wurde eine “geschlechtergerechte Änderung der Österreichischen Bundeshymne“ gesetzlich festgelegt, welches mit 1.Januar 2012 in Kraft trat. Dabei wurde jedoch die Meinung der österreichischen Bevölkerung nicht in Betracht bezogen. Grundsätzlich wurden zwei Textzeilen geändert, so wurde aus “Heimat bist du großer Söhne“ - “Heimat großer Töchter und Söhne“ sowie aus “Einig laß in Brüderchören“ - “Einig laß in Jubelchören“.
Der offene Brief
Ich habe mich für eine große, verstorbene Dichterin und deren literarisches Werk stark gemacht! Und das aus Überzeugung sowie es eigentlich alle Künstler Österreichs machen sollten!Ganz nach dem Motto - “Wer nichts weiß muss alles glauben“ - muss ich darauf aufmerksam machen, dass es in Österreich ein Urheberrecht gibt, welches dem Schutz dieser Werke dient!
Der Gesetzesbeschluss von 2012 bzgl. der Textänderung der Originalfassung unserer Bundeshymne ist mehr als fragwürdig, da der Gesetzgeber zum einen dem Urhebergesetz anscheinend nicht Folge zu leisten hat, und es zum anderen laut diesem Beschluss es ausschließlich der Republik Österreich gestattet wurde den “neuen Text“ auf Veranstaltungen der Republik Österreich zu singen!
Es ist somit keinem Musiker im Zuge einer Privatveranstaltung (wie Formel 1, Ski-Rennen, Fussballveranstaltungen etc.) gestattet, einen abgeänderten Text der Originalfassung zu singen! Da fragt man sich wer hier Gesetze mit Füßen tritt !?
Ich hätte demnach auch nichts anderes als “Heimat bist du großer Söhne“ singen dürfen, und anderenfalls mit einer Klage auf Urheberrechtsverletzung durch die Rechteinhaber und Rechtsnachfolger der Paula von Preradovic rechnen müssen, und dieses Gerichtsverfahren auch zu Recht verloren!
Ich hätte demnach auch nichts anderes als “Heimat bist du großer Söhne“ singen dürfen, und anderenfalls mit einer Klage auf Urheberrechtsverletzung durch die Rechteinhaber und Rechtsnachfolger der Paula von Preradovic rechnen müssen, und dieses Gerichtsverfahren auch zu Recht verloren!
Ich bin auch der Meinung, dass man sich auf diverse andere Art und Weise für die Rechte unserer Frauen im Land einsetzen kann und soll als sich im österreichischen Volksliedgut zu vergreifen. RedakteurInnen die meine Wertschätzung gegenüber unseren Frauen aufgrund eines kabarettistisch gemeinten Liedertextes wie (Sweet little Rehlein), der mit einem Augenzwinkern für fröhliche und heitere Stunden in meinen Konzerten geschrieben wurde, in Frage stellen, kann ich bei Gott keine Aufmerksamkeit schenken, weil sie damit allen Ernstes Wildtiere mit Frauen vergleichen!
Ich weiß auch nicht, wie man es sich im Zuge des Argumentationsnotstandes dieser Großdiskussion anmaßen kann, mich auch noch in ein rechtes Eck schieben zu wollen. Das hat nichts mehr mit Pressefreiheit, sondern mit massiver Rufschädigung zu tun, und davon distanziere ich mich auch ganz klar und deutlich!!!
Zeitgemäß sollten wir uns vielleicht auch überlegen den Stephans Dom in Wien in den Stephanien Dom umzutaufen, Mozart auf seinen Bildern die Haare zu schneiden, weil seine Frisur veraltet ist und dem Lindwurm in Klagenfurt Brüste umzuhängen, weil unsere Geschichte nicht mehr in diesen verkrampften Gender Wahnsinn hineinpasst!
Zeitgemäß sollten wir uns vielleicht auch überlegen den Stephans Dom in Wien in den Stephanien Dom umzutaufen, Mozart auf seinen Bildern die Haare zu schneiden, weil seine Frisur veraltet ist und dem Lindwurm in Klagenfurt Brüste umzuhängen, weil unsere Geschichte nicht mehr in diesen verkrampften Gender Wahnsinn hineinpasst!
In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Sommer und freue mich auf ein Wiedersehen bei meinen Open Air Konzerten im August!
Volks Rock“˜n“˜Roller
Andreas Gabalier
!!! NUR DAS ORIGINAL IST LEGAL !!!
Mit diesem Brief hat er sich Freitagabend seiner Facebook-Seite zu Wort gemeldet. Darin verteidigt er abermals seinen Auftritt in Spielberg. Über 5700 Mal wurde sein Statement bereits geteilt und über 23.000 Personen drückten bislang auf “Gefällt mir“.
Volks Rock“˜n“˜Roller
Andreas Gabalier
!!! NUR DAS ORIGINAL IST LEGAL !!!
Mit diesem Brief hat er sich Freitagabend seiner Facebook-Seite zu Wort gemeldet. Darin verteidigt er abermals seinen Auftritt in Spielberg. Über 5700 Mal wurde sein Statement bereits geteilt und über 23.000 Personen drückten bislang auf “Gefällt mir“.
Urheberrecht für Text und Musik
Diese Diskussion lässt ein Thema wieder aufkommen, welches bis dato vermutlich keiner so richtig auf die österreichische Bundeshymne bezog, eben das Urheberrecht. Grundsätzlich sei gesagt das der ursprüngliche Text von Paula Preradović geschrieben, bereits im Jahre 1946 geändert, damals jedoch mit der Autorin zusammen.Für Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste von bekannten Urhebern gilt die Regelschutzfrist 70 Jahre (ohne dem Todesjahr) nach dem Tode des Urhebers selbst. Im Falle der Texterin der österreichischen Bundeshymne, welche im Jahre 1951 verstarb, würde dies bedeuten das erst im Jahre 2023 eine Änderung gesetzesgemäß möglich gewesen wäre.
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