Lokales
Bericht: Zwischenfälle bei Freigängen in Niedersachsen äußerst selten
Demnach seien im vergangenen Jahr mehr als 170.000 Haftlockerungen wie etwa begleitete und unbegleitete Ausgänge oder aber Hafturlaube bewilligt worden. Nur in 41 Fällen - und damit bei nicht einmal jeder 4150. Haftlockerung - sei ein Ermittlungsverfahren gegen den Gefängnisinsassen wegen einer möglichen Straftat außerhalb der Gefängnismauern eingeleitet worden. Sechs Mal sei eine Verurteilung erfolgt. Für das laufende Jahr 2014 teilte das Ministerium dem Blatt mit: Bei zwölf Verfahren habe es einen Richterspruch gegeben. Zu der Art der Delikte machte die Landesbehörde keine Angaben. Bei Sicherungsverwahrten verzeichnete das Ministerium laut der Zeitung 2013 keinen Zwischenfall. Auch dieses Jahr habe es abgesehen von den Ereignissen in Lingen keinen Vorfall gegeben. Die Haftlockerungen in Niedersachsen stehen derzeit besonders im Fokus, weil ein Sicherungsverwahrter während seines Freigangs aus der Justizvollzugsanstalt Lingen ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. In der Folge floh der Mann und konnte erst am vergangenen Samstag gefasst werden.
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