Lokales
Fall Mollath: Generalbundesanwalt rügt bayerisches Gericht
GDN -
Im Kampf um seine Freilassung erhält Gustl Mollath Unterstützung von Generalbundesanwalt Harald Range. In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht übt Range nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" schwere Kritik an einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg, das im August 2011 die weitere Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie angeordnet hatte.
Die Bamberger Richter hätten "nicht hinreichend belegt und konkretisiert", weshalb von Mollath nach wie vor eine Gefahr ausgehen solle. Das OLG habe keine Belege dafür genannt, dass Mollath auch künftig "erhebliche Straftaten" begehen könnte. Die Tatsache, dass Mollath Therapien verweigere, sei als Begründung nicht ausreichend. Zudem genüge der OLG-Beschluss "nicht den Anforderungen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit", zitiert die SZ aus Ranges 25-seitiger Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht. Mollath ist seit 2006 gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie eingesperrt. Durch Ranges Stellungnahme dürften sich die Chancen Mollaths auf baldige Freilassung deutlich verbessert haben. Sein Anwalt Michael Kleine-Cosack rechnet noch im August mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über eine Verfassungsbeschwerde, die er für seinen Mandanten eingelegt hat. "Dass der Generalbundesanwalt diese Verfassungsbeschwerde nun ebenfalls als begründet ansieht, spricht für sich", sagte Kleine-Cosack der SZ.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.