Lokales
Bericht: Neue Hinweise auf Helfer von Anis Amri
GDN -
Die Hinweise verdichten sich, dass der islamistische Terrorist Anis Amri bei dem verheerenden Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 mindestens einen Helfer vor Ort hatte. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, könnte es sich bei der Person möglicherweise um den Amri-Vertrauten Bilal A. handeln, der keine zwei Monate nach dem Anschlag aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben wurde.
Aus Sicherheitskreisen will Focus erfahren haben, die Abschiebung sei erfolgt, um den Mann vor Strafverfolgung zu schützen, da er angeblich Informant des marokkanischen Geheimdienstes gewesen sei. Focus beruft sich dabei auf bisher unter Verschluss gehaltene Video- und Bildaufzeichnungen vom Anschlagsgeschehen sowie umfangreiche Ermittlungsunterlagen des Bundeskriminalamtes. So sei auf einer bislang unbekannten Video-Aufnahme zu sehen, wie ein dunkelhaariger Mann, der auffällige blaue Gummi-Handschuhe trägt, einen Weihnachtsmarkt-Besucher mit einem kantholzähnlichen Gegenstand gegen die Schläfe schlägt, offenbar um Amri einen Fluchtweg zu schaffen. Dieselbe unbekannte männliche Person wurde auch auf Fotos vom Tatort festgehalten. Auch in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 2017, heißt es vom von der Bundesanwaltschaft, es bestehe insoweit der Verdacht, dass der Besucher "mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe verletzt wurde, um Amri die Flucht zu ermöglichen". Zu der bisher nicht eindeutig identifizierten Person mit den Gummihandschuhen schreiben Ermittler des Bundeskriminalamtes in mehreren Vermerken, über die Focus berichtet, dass sie eine "augenscheinliche Ähnlichkeit" mit dem engen Vertrauten Amris, dem ebenfalls aus Tunesien stammenden Bilal A., habe. Ein hochrangiger deutscher Sicherheitsbeamter soll dem Focus bestätigt haben, dass Bilal A. eine V-Person des marokkanischen Geheimdienstes gewesen sei. Dies würde auch den ungewöhnlichen Schritt erklären, dass der Generalbundesanwalt (GBA) trotz laufender Mord-Ermittlungen gegen Bilal A. dessen Abschiebung bereits am 13. Januar zustimmte. Auf Anfrage begründete ein Sprecher der Bundesanwaltschaft die Zustimmung seiner Behörde zu der eiligen Abschiebung damit, dass es zum damaligen Zeitpunkt angeblich nicht möglich gewesen wäre, einen Haftbefehl gegen Bilal A. zu erwirken.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.