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BGH bestätigt Urteil gegen Waffenhändler vom Münchner Amoklauf

Bundesgerichtshof
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Verkäufer der Tatwaffe des Münchner Amoklaufs, der vom Landgericht München I zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war, bestätigt. Man habe sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der Nebenkläger als unbegründet verworfen, "da die Verurteilung, insbesondere die Begründung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und die Ablehnung eines bedingten Beilhilfevorsatzes rechtsfehlerfrei erfolgten", teilten die Karlsruher Richter am Montag mit.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Das Münchner Landgericht hatte den Angeklagten am 19. Januar 2018 wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, verurteilt. Bit seiner Revision beanstandete er vor allem seine Verurteilung wegen der Fahrlässigkeitstaten. Bei dem Amoklauf am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. am Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen umgebracht und fünf weitere Personen durch Schüsse verletzt. Anschließend tötete er sich selbst.
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