Lokales
Rechtes Netzwerk in Gefängnissen: Panne bei hessischem Verfassungsschutz
GDN -
Im Fall des Netzwerks inhaftierter Rechtsextremisten ist es zu einer Panne im hessischen Verfassungsschutz gekommen. So hat das Wiesbadener Landesamt für Verfassungsschutz eine Werbeanzeige für die Organisation "AD Jail Crew" übersehen, obwohl die Behörde die betreffende Motorradzeitschrift, in der die Anzeige abgedruckt wurde, abonniert hat.
Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" und beruft sich dabei auf Sicherheitskreise. In der Zeitschrift hatte der Kopf der Gruppe, der inhaftierte Rechtsextremist Bernd T., im Oktober 2012 eine Annonce für die Organisation veröffentlicht. Die Anzeige hatte neben Tarncodes der Neonazi-Szene auch den Geburtstag Hitlers als Gründungsdatum enthalten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt ermitteln nach Angaben der Zeitung gegen Bernd T. und zwei weitere Häftlinge wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zudem gehen sie dem Verdacht nach, dass die Gruppe eine Ersatzorganisation der 2011 verbotenen rechtsextremen "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene" (HNG) gegründet hat. Die Gruppe um Bernd T. hatte Kontakte zu Gefangenen in mutmaßlich acht Bundesländern. In der Zelle von T. sei, so Sicherheitsbehörden gegenüber der Zeitung, auch der Entwurf eines Briefs an Beate Z., die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, gefunden worden. Hinweise, die zum Auffliegen der Organisation führten, kamen von einem der Gruppenmitglieder, der aus der rechten Szene aussteigen will. Der hessische Justizminister Jörg Hahn (FDP) zeigte sich besorgt, dass andere Bundesländer nicht entschieden genug gegen das Netzwerk in den Gefängnissen ermittelten. "Die zehn Morde der NSU müssen uns eine bittere Lehre sein. Ich kann nur alle beteiligten Behörden auffordern, diesen jetzigen Fall ernst zu nehmen und wachsam zu sein", sagte Hahn der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Wir wollen die Fehler der Sicherheitsbehörden, die im Zusammenhang mit den Straftaten des NSU gemacht wurden, nicht im Strafvollzug fortsetzen."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.