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Gericht ordnet Dieselfahrverbote im Ruhrgebiet an - A 40 betroffen
Das entschied das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das Land NRW muss demnach entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufnehmen. In Gelsenkirchen soll ab dem 1. Juli 2019 ein streckenbezogenes Fahrverbot gelten. In Essen soll es eine Diesel-Fahrverbotszone inklusive Teilen der A 40 geben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in einigen Teilen der beiden Städte regelmäßig überschritten werden. An einer Messstelle in Essen lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An einer Station in Gelsenkirchen lagen sie im Jahresmittel bei 46 Mikrogramm pro Kubikmeter. Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind. Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt. Zuletzt hatten Gerichte unter anderem auch Fahrverbote für Stuttgart, Frankfurt am Main, Berlin, Köln und Bonn angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen.
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