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Generalbundesanwalt weitet Ermittlungen zu Chemnitz-Vorgängen aus
GDN -
Der Generalbundesanwalt hat wegen der Ereignisse in Chemnitz weitere Vorermittlungen wegen möglicher rechtsterroristischer Aktivitäten eingeleitet – unabhängig von den Ermittlungen gegen die Zelle "Revolution Chemnitz". Das bestätigte ein Pressesprecher des Generalbundesanwalts (GBA) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagsausgaben).
Wegen der Geschehnisse rund um die ersten Demonstrationen in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. seien Beobachtungsvorgänge eingeleitet worden. Sie betreffen die Ereignisse am 26. und 27. August sowie am 1. September. Am letztgenannten Tag mobilisierte auch die AfD zu einem "Trauermarsch" nach Chemnitz. Zudem sind die Chemnitzer Ereignisse bislang neun Mal Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terror-Abwehrzentrum von Bund und Ländern gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei den ersten Demonstrationen in Chemnitz "20 bis 30 Prozent Rechtsextremisten" verschiedenster Organisationen beteiligt waren. Die Mehrheit der Teilnehmer sei "dem nicht-extremistischen Spektrum zuzurechnen". Zum "Trauermarsch" von AfD und Pegida lägen keine Erkenntnisse vor. "Chemnitz ist ein Beispiel für die immense gewalttätige Gefahr, die von einem Schulterschluss aller extrem rechten Parteien und Organisationen ausgeht", sagte die Linken-Abgeordnete Martina Renner dem RND. Die Aufmärsche seien für die Szene schlichtweg eine Verabredung gewesen, um Straftaten zu begehen. "Dass der Generalbundesanwalt auch zu den Vorfällen am 1. September eine Prüfung veranlasst hat, verdeutlicht die zentrale Rolle der AfD als Anziehungspunkt auch für Neonazis und Hooligans", so Renner. "Die Aussage der Bundesregierung, sie habe keine Erkenntnisse zu extrem rechten Teilnehmern der AfD-Demonstration, ist hanebüchen, denn Medienberichte haben dies längst offengelegt."
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