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Gericht verhängt Dieselfahrverbote in Köln und Bonn

Opernhaus in Bonn am Rhein
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Städte Köln und Bonn müssen im kommenden Jahr Dieselfahrverbote einführen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Fahrverbote sollen demnach ab April 2019 in Kraft treten. In Köln sollen sie in bestimmte Zonen gelten, in Bonn streckenbezogen auf zwei stark befahrenen Verkehrsadern. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in einigen Teilen der beiden Städte regelmäßig überschritten werden. Am Clevischen Ring in Köln-Mülheim lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 bei 62 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An einer Messstelle in Bonn lagen sie im Jahresmittel bei 47 Mikrogramm pro Kubikmeter. Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind. Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt. Zuletzt hatten Gerichte unter anderem auch Fahrverbote für Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen.
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