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Bericht: NRW entschärft Polizeigesetz deutlich
GDN -
Das neue nordrhein-westfälische Polizeigesetz soll offenbar deutlich entschärft werden. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP wollen den Begriff der "drohenden Gefahr" als Rechtsgrundlage für präventive polizeiliche Eingriffe komplett aus dem ursprünglichen Entwurf von Innenminister Herbert Reul (CDU) streichen, berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen.
Der umstrittene Unterbindungsgewahrsam für potenzielle Straftäter soll demnach von derzeit 48 Stunden nur noch auf zwei Wochen mit Verlängerungsoption unter Richtervorbehalt ausgeweitet werden. Reul hatte zunächst einen vierwöchigen Unterbindungsgewahrsam im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung soll zwar erweitert werden, doch für das Auslesen von Messengerdiensten muss ein neuer Staatstrojaner in NRW den strengen Anforderungskatalog des Bundeskriminalamtes (BKA) erfüllen. Der ursprüngliche Entwurf des Polizeigesetzes war von Kritikern als zu weitgehend kritisiert worden. CDU und FDP wollen die Änderungen an dem Gesetzesentwurf als Fraktionsanträge auf den Weg bringen, schreibt die Zeitung. Eine Verabschiedung der Polizeireform im Landtag ist bis Ende des Jahres oder Anfang 2019 geplant.
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