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RWE rechnet mit Rodungsstopp bis 2020
GDN -
Nach der Entscheidung es Oberverwaltungsgerichts NRW rechnet RWE mit einem Rodungsstopp bis "möglicherweise" Ende 2020. Der wirtschaftliche Schaden aus den zu erwartenden Betriebseinschränkungen liege über 100 Millionen Euro pro Jahr, teilte RWE am Freitag mit. Das Unternehmen sei von dem Gerichtsentscheid überrascht worden, hieß es.
Das Oberverwaltungsgerichts hatte am Vormittag per Eilbeschluss entschieden, dass RWE den Hambacher Forst vorerst nicht roden darf. Die gelte, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden sei, hieß es in der Begründung. RWE dürfe aber im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch genommen würden. Doch das wird nicht funktionieren: Nach Angaben von RWE werden nun zunächst die Geräte auf der obersten Sohle, die bereits dicht vor dem Forst stehen, den Betrieb einstellen müssen. Hiervon werde quasi zeitgleich die Rekultivierung betroffen sein, weil das Erdmaterial aus dem Vorfeld fehlt. "In der Folge werden wie bei einem Dominoeffekt die Bagger auf den tieferen Sohlen auflaufen und somit zuletzt auch keine Kohle mehr freilegen können", teilte RWE mit.
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