Lokales
Bericht: Anführer von "Revolution Chemnitz" war bei "Sturm 34&qu
GDN -
Mindestens zwei der verhafteten mutmaßlichen Rechtsterroristen der rechtsradikalen Verbindung "Revolution Chemnitz" sind den Behörden einschlägig bekannt gewesen. Neben Tom W., der 2006/2007 als Kopf der kriminellen Vereinigung "Sturm 34" galt und vom Landgericht Dresden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, soll auch Christian K. bei "Sturm 34" mitgemacht haben, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf Prozessakten der Verfahren zu "Sturm 34".
Die sächsische Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (Linke) bestätigte dem RND die Angaben. Christian K. sitzt bereits seit dem 14. September in Untersuchungshaft und gilt laut Bundesanwaltschaft als "Rädelsführer" von "Revolution Chemnitz". Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts sagte nur, man befinde sich erst am Beginn der Ermittlungen. Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagte dem RND (Freitagsausgaben): "Die extreme Rechte organisiert und vernetzt sich bundesweit auf allen Ebenen und sie scheint über einen veritablen gewaltorientierten Arm zu verfügen. Der Rechtsextremismus stellt damit eine massive Gefahr für die innere Sicherheit dar, der gerade seitens der Bundesregierung noch nicht angemessen begegnet wird." Die Behörden hätten "rechtsterroristische Bestrebungen viel zu lange nicht ernst genommen". Auch das Bekanntwerden des NSU-Terrors habe "nicht dazu geführt, dass man Netzwerke und Bestrebungen vertiefter analysiert hätte. Bis zum heutigen Tag werden rechtsextremistische Anschläge oft als isolierte regionale Einzeltaten behandelt, deren Kontext allzu oft nicht weiter ausgeleuchtet wird." Mihalic sagte weiter, dass sie es für sehr wahrscheinlich halte, "dass hinter vielen der in den letzten Jahren durchgeführten Anschläge auf Geflüchtete, zu losen Netzwerken geknüpften kleine rechtsextreme Zellen agierten. Leider bekommen wir zu solchen Vorgängen überhaupt keine Analysen der Verfassungsschutzbehörden, sodass wir personelle Kontinuitäten oder Vernetzungsbestrebungen umfassender in den Blick nehmen könnten."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.