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Heil geht gegen Söders Familiengeld vor

Vater, Mutter, Kind
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die bayerische Landesregierung steuert mit ihrem Familiengeld auf einen ernsten Konflikt mit Berlin zu. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagsausgabe).
Strittig ist die Frage, ob auch Hartz-IV-Familien von der neuen Leistung profitieren sollen - oder das Familiengeld mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden muss. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte stets betont, auch Hartz-IV-Familien sollten teilhaben; Mitte August waren die kommunalen Jobcenter durch das bayerische Arbeitsministerium entsprechend angewiesen worden. Am Donnerstag kam die Antwort aus Berlin: "Diese Weisung verstößt gegen geltendes Recht", schreibt die Staatssekretärin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Leonie Gebers, an den Amtschef im bayerischen Arbeitsministerium, Michael Höhenberger. In dem Brief, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, heißt es weiter, die bundesrechtlichen Regelungen hätten Vorrang, auch wenn in dem bayerischen Familiengeld-Gesetz eine Anrechnung dezidiert verneint wird. Das bayerische Sozialministerium reagierte prompt "Im Sinne der sozial schwachen Familien" wäre es natürlich wünschenswert, wenn Heil "sich besinnt und sich der Rechtsauffassung des Freistaats Bayern anschließt". Gebers bittet in ihrem Schreiben, dass Bayern seine Weisung an die Jobcenter zurücknehmen solle - und fügt hinzu: "Für den Fall, dass die Weisung dennoch vollzogen wird, behält sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechtliche Schritte vor." Bayern erzeuge eine Situation der Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Brief. Hartz-IV-Empfänger, die beim Jobcenter im Vertrauen auf die bayerischen Verlautbarungen das Familiengeld nicht angeben, müssen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums mit Rückforderungen rechnen. Der Brief lässt keinen Zweifel daran, dass man in Berlin verärgert ist. Heils Haus hatte schon länger deutlich gemacht, dass das Familiengeld angerechnet werden müsse. Die "Verfahrensweise" Bayerns stelle das bewährte Prinzip infrage, in Grundsatzfragen um Sozialleistungsbezüge "eine Verständigung im Bund-Länder-Verhältnis" zu suchen, heißt es in dem Schreiben. So solle verhindert werden, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen "auf dem Rücken von Leistungsberechtigten und ihren Familien" ausgetragen werden. Gebers verweist zudem auf Koalitionspläne wie die Ausweitung des Kinderzuschlags. Nach einem Beschluss der bayerischen Staatsregierung soll das Familiengeld von September an gezahlt werden, sechs Wochen vor der Landtagswahl in Bayern. Es beträgt 250 Euro pro zwei- und dreijährigem Kind im Monat, vom dritten Kind an 300 Euro. Opposition und Wohlfahrtsverbände hatten schon im Frühjahr gewarnt, dass es auf Sozialleistungen angerechnet werden würde und ausgerechnet bedürftige Familien leer ausgehen könnten. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer wirft dem Bundessozialminister Wahlkampfmanöver vor. Sie versteht das Familiengeld als zweckgebundene Leistung, welche nicht der Existenzsicherung diene. Deshalb dürfe es auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden.
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