Lokales
Grüne reichen Beschwerde gegen Niedersachsens Datenschutzgesetz ein
Demnach hat die Landtagsfraktion am Dienstag Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das im Mai vom Landtag beschlossene Gesetz eingereicht. "Die Große Koalition hat ohne Not in unfassbarer Eile ein Gesetz in Rekordtempo durch das Parlament gepeitscht und dabei sehenden Auges europa- und verfassungsrechtliche Verstöße in Kauf genommen. Das war angesichts der massiven Kritik der Rechtsexperten schon fast ein böswilliger Vorgang", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Belit Onay, der Zeitung. Kritik üben die Grünen vor allem an den Regeln für den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum. Onay spricht von einer "ausufernden Ausweitung der Videoüberwachung". Darüber hinaus beklagen die Grünen mangelnde Kontrollrechte für die Landesdatenschutzbeauftragte: So sei bei Strafverfahren eine Datenschutzkontrolle erst nach deren Abschluss zulässig. Die Staatsanwaltschaften seien vom Anwendungsbereich des Gesetzes ganz ausgeschlossen. Und letztlich habe die Datenschutzbeauftragte auch keine Befugnis, Bußgelder gegen öffentliche Stellen zu verhängen, die gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU verstoßen. Dazu kämen handwerkliche Mängel des vom Innenministerium erarbeiteten Gesetzes: "Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ist vielfach bestenfalls Stückwerk", sagte Onay. Die Kritik ist nicht neu: Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hatte das Gesetz mehrfach kritisiert. Während des Parlamentsverfahrens hatten neben FDP und Grünen auch mehrere Verbände Mängel beklagt. Da die landespolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, wollen die Grünen nun die EU einschalten. "So einfach werden wir die GroKo mit dieser Nummer nicht durchkommen lassen", kündigte Onay an. Niedersachsen dürfe "nicht zur Datenschutzwüste Europas" verkommen, warnte er.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.