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FDP-Politiker Baum und Hirsch wollen gegen NRW-Polizeigesetz klagen
GDN -
Die FDP-Politiker und Bürgerrechts-Aktivisten Gerhart Baum und Burkhard Hirsch wollen gegen das geplante Polizeigesetz der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. "Wenn die bisher vorliegenden Pläne nicht in wesentlichen Punkten geändert werden, ist das Gesetz aus unserer Sicht verfassungswidrig", sagte Baum dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe).
Am Donnerstag findet im Landtag eine Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben statt, welches die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung und Abwehr von Verbrechen - insbesondere von Terror - erweitern und die Schwelle für ein polizeiliches Eingreifen mit dem Rechtsbegriff einer "drohenden Gefahr" deutlich senken würde. Dies sei "hoch bedenklich", sagte Baum und verwies auf das von ihm und Hirsch 2016 erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. "Die Verlagerung präventiver polizeilicher Befugnisse in das Vorfeld einer drohenden Gefahr, in dem es nur um Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis, hat Karlsruhe zwar zugelassen - aber nur in einem Fall: der Bekämpfung von Terrorismus." Jetzt solle diese Schwelle für normale Kriminalität gesenkt werden. "Das heißt: Jeder unbescholtene Bürger gerät ins Visier der Polizei", warnte Baum. Nicht zuletzt aufgrund seiner und Hirschs eigener Beteiligung am Schutz bürgerlicher Freiheiten durch Karlsruhe werde es "also niemanden verwundern, wenn wir den Respekt vor diesen Urteilen einfordern". Die permanente sicherheitspolitische Aufrüstung führe "schleichend in einen Überwachungsstaat", sagte Baum. Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Baums Worten auch die Einführung der sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung". Dabei schleust der Staat ein Schadprogramm auf einem Zielgerät ein, etwa einem Smartphone, um Zugriff auf noch nicht verschlüsselte Nachrichten zu bekommen. Dagegen sei zwar generell nichts einzuwenden, so Baum. "Das Problem ist aber, dass ein solches Programm nach heutiger Technik, einmal installiert, grundsätzlich den Zugriff auf alle Daten auf dem Gerät erlaubt, die den privaten Lebensbereich betreffen." 2008 verbot das Bundesverfassungsgericht dies in einem anderen, ebenfalls von Baum und Hirsch mit erstrittenen Urteil.
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