Lokales
Bedenken gegen geplantes NRW-Polizeigesetz
GDN -
Das geplante neue Polizeigesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. "In seiner jetzigen Fassung unterhöhlt der Entwurf den Rechtsstaat und führt unser Land auf den Weg in den Überwachungsstaat", schreibt der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe).
Am Donnerstag findet im Düsseldorfer Landtag eine Expertenanhörung zu dem Gesetz statt, welches die Befugnisse der Polizei in der Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr erheblich erweitern würde. "Dreh und Angelpunkt" seiner Bedenken sei die "Neuschöpfung" einer "drohenden Gefahr", so Bertrams. Dieses Rechtskonstrukt "verändert das geltende Polizeirecht im Kern und senkt die Schwelle für eine polizeiliches Eingreifen erheblich". Dagegen zeigte sich Innenminister Herbert Reul (CDU) von der Rechtmäßigkeit der Novelle überzeugt. "Wir haben uns eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten", sagte Reul dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Richter hätten bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass Anschläge oftmals von Einzeltätern verübt werden, die zuvor noch nicht straffällig geworden sind. "Deshalb müssen wir den Moment, ab dem die Polizei einschreiten darf, zeitlich nach vorne verlagern. Denn wenn die Bombe explodiert ist, ist es zu spät", so Reul. Daher habe die NRW-Landesregierung beim "Update" des Polizeigesetzes den Gefahrenbegriff um die "drohende Gefahr" und die "drohende terroristische Gefahr" erweitert. Klar sei jedoch, dass die Polizei nicht nach Gutdünken handeln könne, sondern immer ein Richter die Maßnahmen anordnen müsse, so Reul: "Mit dem neuen Polizeigesetz kommen wir als wehrhafter Rechtsstaat wieder vor die Lage." SPD und Grüne behalten sich eine Klage gegen das Gesetz vor dem Landesverfassungsgesetz in Münster vor. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hartmut Ganzke, warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie unterscheide nicht zwischen terroristischen Gefährdern und rechtstreuen Bürgern. "Aus Angst vor dem Terror werden Freiheitsrechte eingeschränkt - ein vollkommen falscher Weg", so Ganzke. In der aktuellen Form sei das Gesetz nicht verfassungskonform. Verena Schäffer, Innenexpertin der Grünen, vermisst "jegliche Balance von Sicherheit und Freiheit". Zudem sei das Gesetz überwiegend von Symbolpolitik geprägt. Eine Fußfessel etwa oder die Ausweitung der Videobeobachtung könnten Terror nicht verhindern.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.