Lokales
Niedersachsens Innenminister kritisiert bayerisches Polizeigesetz
GDN -
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat den bayerischen Kurs in der Sicherheitspolitik kritisiert. Der Eingriff in die Grundrechte, den die unbegrenzte Präventivhaft im bayerischen Polizeigesetz darstelle, stehe zur tatsächlichen Gefahr eines Terroranschlags in keinem "sinnvollen Verhältnis", sagte Pistorius der "Frankfurter Allgemeinen Woche".
Niedersachsen plant ebenfalls eine Novelle des Polizeigesetzes. Im Gegensatz zu den bayerischen Regelungen, die am Dienstag im Bayerischen Landtag verabschiedet wurden, habe Niedersachsen darin aber "bei allen Instrumenten, die wir der Polizei mit dem Gesetz an die Hand geben wollen, auf eine möglichst ausgeprägte Balance zwischen Freiheit und Sicherheit geachtet", so Pistorius. Die auch in Niedersachsen erweiterte Präventivhaft solle darum auf 74 Tage begrenzt werden. "Mit zunehmender Dauer driftet man mit Präventivhaft in den Bereich der Hellseherei ab. Aus meiner Sicht soll Präventivhaft den Zweck haben, eine unmittelbar bevorstehende Gefahr abzuwehren", sagte Pistorius weiter. Der Landesinnenminister warb außerdem für ein Musterpolizeigesetz, um die Anti-Terror-Maßnahmen der Bundesländer zu vereinheitlichen. "Wir sollten den Einsatz von Fußfesseln, den ich befürworte, gemeinsam eindeutig definieren. Hier brauchen wir länderübergreifend übereinstimmende Regelungen", sagte Pistorius. Weitere Punkte eines Musterpolizeigesetzes seien gemeinsame Standards für Onlinedurchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr und eine Angleichung der Regelungen für die Präventivhaft. "Die bundeseinheitliche Anwendung von Anti-Terror-Maßnahmen ist ein wichtiges Ziel. Das ist bislang in einigen Bereichen nicht möglich, weil wir 16 Landesgesetze und ein BKA-Gesetz haben", sagte Pistorius dem Magazin. Er gehe davon aus, dass auch die SPD-geführten Bundesländer bei einem solchen Vorhaben mitzögen. "Ich glaube, wir haben da grundsätzlich ein gemeinsames fachliches Verständnis für die Erfordernisse unserer Behörden."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.