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Hessen will härtere Strafen bei Missbrauch von Nutzerdaten
Damit nicht jeder technische Innovationsschritt das Schutzniveau der Nutzer sinken lasse, müsse der Gesetzgeber die einschlägigen Vorschriften "permanent anpassen und schärfen". Die Erhöhung der Bußgeldrahmen bei Datenschutzverstößen ab Mai sei insoweit begrüßenswert, aber nicht ausreichend. Die derzeitige Höchststrafe von drei Jahren für die unbefugte Weitergabe von Daten sei "viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren ausgestattet ist." Neben höheren Strafen seien zudem weitere Eingriffsbefugnisse nötig, damit die Strafverfolgungsbehörden die konkret verantwortlichen Personen bei den Internetkonzernen identifizieren und zur Verantwortung ziehen könnten. "Den Behörden dafür die richtigen Werkzeuge in die Hand zu geben und die Anpassung des Rechts an die Herausforderungen der digitalen Welt als Daueraufgabe zu verstehen, ist die große Herausforderung der Rechtspolitik", so Kühne-Hörmann in "F.A.Z. Einspruch".
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